Ich bin geblitzt worden. Seitdem habe ich aber noch nichts von den Behörden gehört. Und ich frage mich: Wann verjähren eigentlich Bußgelder und Rechnungen?
Bußgelder Sie verjähren nach drei Monaten.Sprich: Liegt ein Bußgeldbescheid erst 12 Wochen nach dem Vergehen im Briefkasten, muss man Sie nicht zahlen.
Rechnungen
Sie können drei Jahre lang eingefordert werden. Wer beispielsweise eine Rechnung von einem Handy-Anbieter für das Jahr 2010 im Briefkasten findet, muss zahlen. Das gilt allerdings nicht, wenn es sich etwa um Kosten aus dem Jahr 2008 handelt — dann ist Ende 2011 der Anspruch des Handy-Anbieters auf Bezahlung verfallen.
Nebenkosten
Innerhalb eines Jahres muss der Vermieter sie einfordern. Sprich: Für 2010 könnte er jetzt keine Nebenkostenabrechnung mehr verschicken — die Zahlungsansprüche wären verjährt.
Und wie komme ich im Zweifelsfall zu meinem Recht?
Wem eine verjährte Forderung ins Haus geflattert ist, der sollte diese nicht ignorieren, sondern sich wehren. Zunächst geht es darum, in einem Schreiben darauf hinzuweisen, dass man die Zahlung wegen Verjährung verweigert. Diesen Brief sollten Sie am besten per Einschreiben losschicken. Bleibt der Rechnungssteller hartnäckig und besteht auf einer Zahlung, ist es ratsam, sich an die Verbraucherzentralen zu wenden — diese helfen weiter.