Pflegeeltern haben keinen Anspruch auf Elterngeld. So urteilte jetzt das
Sozialgericht Detmold. Ein Pflegevater hatte geklagt: Pflegekinder würden so benachteiligt.
Die Klage blieb ohne Erfolg. Denn Pflegeeltern bekämen Pflegegeld – und dieses würde sogar über einen längeren Zeitraum gezahlt als das Elterngeld.
Sozialgericht Detmold, 515 EG 29/10