Eine Frau stürzte vor einer Gaststätte und brach sich den Arm. Sie gab an, über einen Schachtdeckel gefallen zu sein, der vor dem Lokal aus dem Gehweg ragte. Sie verlangte vom Gastwirt 5500 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz. Zu Unrecht: Die Frau, so das Gericht, hätte aufpassen müssen. Der Deckel rage 2,1 cm hervor — Höhenunterschiede bis zu 2,5 cm müssten Fußgänger hinehmen. Zudem sei der Deckel nicht zu übersehen gewesen.
LG Coburg Az: 210 321/10