Ist ein Arbeitnehmer alkoholabhängig und nicht zu Tests bereit, kann der Arbeitgeber ihm die Kündigung aussprechen. Ein Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebs kam betrunken zur Arbeit. Da er abhängig war, vereinbarte er mit dem Arbeitgeber einen Entzug und freiwillige Alkoholtests.
Doch er brach den Entzug ab und verweigerte Tests. Daraufhin wurde ihm gekündigt. Zu Recht, so das Gericht. Betrunken könnte er an den schweren Maschinen sich und andere Menschen gefährden.
LAG München Az: 3 SA 1134/11