Arbeitsvertretung muss nicht über Schwangerschaft informieren.
Eine Frau hatte sich für eine Schwangerschaftsvertretung beworben. Sie verschwieg bei der Bewerbung jedoch, dass auch sie schwanger war. Der Arbeitgeber sah sich getäuscht und wollte den Arbeitsvertrag anfechten jedoch ohne Erfolg. Eine schwangere Bewerberin müsse nichts zu diesem Thema sagen. Selbst dann nicht, wenn es sich nur um eine befristete Anstellung als Vertretung handelt und sie für einen langen Zeitraum der Vertragsdauer nicht arbeiten kann.
LAG Köln Az: 6 Sa 641/12