Ich bin gerade im Streit mit einem mir bekannten Polizisten,
er behauptet das man für eine offenes 50er Moped (Hubraum < 50ccm, Geschwindigkeit > 45km/h, Leistung < 11kW) Die Führerscheinklasse A benötigt. Meiner Meinung nach sollte aber die Klasse A1 dieses Leichtkraftrad bereits enthalten, da ja im FeV unter der Klasse A1 nur steht:
"Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt." Und die vorraussetzungen sind ja schließlich erfüllt.
Er beruft sich jetzt aber darauf das im FeV angenommen wird, das LKR mehr als 50ccm haben (Wo steht das?) und das bei der Führerscheinklasse A dabei steht: "Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h." Weil hier eben auch explizit genannt wird, das Mopeds schneller als 45km/h unter diese Klasse fallen.
Wer ist jetzt im Recht?
Darf man offene 50ccm Mopeds mit A1 fahren oder nicht?
Antworten auf diese Rechtsfrage
Also ich glaube hier hat der Kollege Polizist unrecht.
Ziel ist es ja den Direkteinstieg in die offene Klasse auf 24 zu erhöhen.
Zudem eine Staffelung einzubauen
"ab 2013 eine 125-ccm-Maschine ab 16 Jahren lenken, mit 18 auf A2 (bis 35 kw) umsteigen und mit 20 auf A"
Das sind die einzelnen Klassen:
Neue Klasse AM ab 16 Jahre: zwei- und dreirädrige Kleinkraft*rä*der sowie vierrädrige Leichtkraft*fahrzeuge bis 45 km/h, 50 Kubik bzw. vier kW. Diese Fahrzeuge fielen vor*her in die Klassen M und S.
Klasse A1: 125er werden zusätzlich im Leistungsgewicht begrenzt (0,1 kW/kg), die 80-km/h-Begrenzung entfällt. Für den Aufstieg in die Klasse A2 muss nur eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Klasse A2: Ein*steiger dürfen Motor*räder mit bis zu 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht bis 0,2 kW/kg fahren.
Demnach erfüllt meiner Meinung nach deine Vorgabe die Kriterien.
Das etwas in einem Gesetz angenommen wird ist doch irgendwie unüblich. entweder es steht dort so oder eben nicht.
Mag sein dass eine zukünftige Rechtssprechung das so sehen wird, aber ich kann irgendwie nicht dran glauben.