Guten Tag,
meine Großmutter ist im April verstorben und hat meiner Schwester und mir (als Enkeltöchtern) und meinem Onkel (als Sohn) insgesamt 3 Immobilien (2 Mehrfamilienhäuser und 1 Einfamlienhaus) vererbt. Mein Vater ist im Jahr 1995 verstorben und hatte einen weiteren Sohn aus 2. Ehe, den wir nicht kennen. Nach dem Tod meines Vaters hat unser Halbbruder seinen gesetzlichen Erbteil erhalten.
Im Jahr 1995 (nach dem Tod meines Vaters) haben meine Großeltern ein Testament erstellt, dass uns drei, wie oben beschrieben, als Erben einsetzt. Mein Großvater ist kurz darauf, Ende 1995, verstorben und hat meine Großmutter allein beerbt.
Im Wege der vorweggenommen Erbschaft haben wir die Häuser im Jahr 2003 überschrieben bekommen, meine Großmutter hatte einen Nießbrauch eingetragen.
Jetzt kommt aktuell ein Schreiben eines Anwalts, der mit den Interessen unseres Halbbruders bauftragt wurde und fordert uns auf, zur Erbangelegenheit Stellung zu nehmen und einen Teil (Pflichtteil?) des Erbes einzuklagen.
Lohnt es sich hier jetzt, einen Prozess anzustreben oder ist die Sachlage ganz klar und unser Halbbruder hat einen Anspruch? Und wenn, in welcher Höhe?
Vielen Dank im Voraus für evtl. Antworten!