Wir haben die traurige Situation, dass meine Mutter psychisch krank ist und seit einigen Jahren den Kontakt zu uns komplett eingestellt hat. Sie wohnt im Heim, was auch nicht kostenfrei ist und vom Sozialamt bezahlt wird. Ein Haus und eine Eigentumswohnung (unser Erbe) haben wir auf Druck des Amtes verkaufen müssen und den Erlös für die Kosten überwiesen. Anschließend stand die laufende Zahlung des Unterhalts an. Nachdem meine Mutter gegenüber meiner Schwester erwähnt hat, dass sie versucht hatte, uns im Kindesalter im Schlaf zu ersticken und ihr auch schriftlich mitgeteilt hatte, konnten wir darüber weitere Unterhaltszahlungen abwehren.
Jetzt hören wir schon längere Zeit nichts von ihr, sie will nicht mit uns in Kontakt treten und Gespräche und Besuche sind für meine Schwester und mich jedesmal belastend (auch wegen der Bemerkungen, die man dann zu hören kriegt).
Wenn nun unsere Mutter unvermittelt sterben sollte, ab wann beginnt die Frist für die Ausschlagung des Erbes zu laufen, bzw. wenn wir
gar nichts von ihrem Tod erfahren? Sie hat einen Pfleger, ist er verpflichtet, uns zu benachrichtigen? Das Heim in dem unsere Mutter wohnt, ist eine private Einrichtung, die sind doch sicher nicht verpflichtet uns zu benachrichtigen - bin mir gar nicht sicher, ob die überhaupt unsere Anschriften haben.
Das Erbe möchten wir ausschlagen, weil die Kosten der Unterbringung anstehen.
Die Befürchtung ist, dass unsere Mutter stirbt, die Frist verstreicht und wir das Erbe nicht ausschlagen können, ist das möglich?
Wenn uns jemand hier weiterhelfen könnte, würden wir uns freuen.