Vermieter statten gern ihre Wohnungen mit Möbeln aus, um sie besser vermieten zu können. Eine oft gewählte Form ist die Überlassung einer Einbauküche an den Mieter. Den Gegenwert der Küche wird dann auf die Miete aufgeschlagen. Vorteil für den Vermieter, er kann den Preis der Küche von der Steuer absetzen.
Vorteil für den Mieter, er hat eine Einbauküche die passend zur Wohnung eingebaut wurde und muss sich bei Schäden um nichts kümmern. Nur bei falscher Bedienung oder unsachgemäßer Behandlung muss der Mieter für den Schaden an einer Mietsache aufkommen. In allen anderen Fällen zahlt der Vermieter.
Dieser Vorteil kann sich schnell auszahlen. Muss ein Gerät teilweise oder ganz ersetzt werden, so darf der Vermieter den Mieter nicht einmal an der Reparatur finanziell beteiligen, sondern muss zeitnah für Ersatz oder Reparatur sorgen.
Das gilt nur, wenn im Mietvertrag steht, dass die Geräte zur Mietwohnung gehören.