Guthaben aus Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung oder auch Nebenkostenabrechnung ist jedes Jahr wie die Steuererklärung ein Buch mit sieben Siegeln. Umso mehr freut man sich, wenn ein Überschuss ausgewiesen ist. Ein Überschuss ist eine Rückzahlung. Das sei nur mal so am Rande erwähnt, denn es kommt immer seltener vor, dass ein Mieter noch etwas zurück bekommt.
Was aber wenn der Mieter Bezieher von Sozialleistungen ist? nein, er darf die Rücküberweisung getätigter Vorauszahlungen nicht behalten. Das Jobcenter verrechnet diese mit der nächsten Miete. Daher sind Rückzahlungen aus einer Nebenkostenabrechnung auch kein Einkommen.
Wen nein Hartz 4 Empfänger nun eine Rückzahlung von seinem Vermieter bekommt, so ist diese auch nicht pfändbar. Das hat sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Dresden bestätigt.
Da man aber nur ungern auf die kleinen Gerichte hört, ging der Gläubiger eines Sozialhilfeempfängers vor den Bundesgerichtshof.
Aber auch hier wurde schnell klar, wenn der Mieter von seinem Vermieter ein Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung erhält, so fällt diese nicht in die pfändbare Masse eines Schuldners.
Würde das Guthaben gepfändet und im nächsten Monat eine Kürzung bei der Mietzahlung durch das Jobcenter erfolgen, so könnte der Mieter unter das Existenzminimum rutschen.