Maximal 300 Euro Zuschuss für eine Klassenfahrt muss die Arge bezahlen
Die Familie einer Schülerin in Hessen lebte von Hartz IV. Es wurde eine Klassenfahrt beschlossen, die 350 Euro pro Schüler kostete. Das Jobcenter wollte den Betrag nicht übernehmen, da das hessische Kultusministerium festgelegt hatte, dass Inlandsklassenfahrten nicht mehr als 300 Euro pro Schüler kosten dürfen.
Ein Gericht entschied nun, dass das Jobcenter zumindest 300 Euro der Kosten übernehmen müsse. Nur weil die Klassenfahrt die Kostengrenze übersteige, heiße dies nicht, dass das Mädchen keinen Anspruch auf Unterstützung habe.
LSG Hessen Az: L 7 AS 409/11