Wer schon mal betrunken mit einem Taxi nach Hause gefahren ist, der kennt das ungute Gefühl das einem selbst, aber auch den Taxifahrer beschleicht. Hoffentlich kotzt der mir nicht gleich ins Auto, denkt der Fahrer auch wenn er sich sicher sein kann, das muss der Kunde in jedem Fall bezahlen.
Anders sieht es aus, wenn ein Kind mit im Taxi fährt und sich ohne erkennbaren Grund und ohne Vorankündigung übergeben muss. Hier sind die Eltern nach einem Urteil des Amtsgerichts München nur dann in der Pflicht die Reinigung zu zahlen, wenn sie hätten wissen, sehen oder ahnen können, dass sich ihr Kind gleich übergibt.
In dem Fall vor Gericht stritten sich das Taxiunternehmen und die Eltern um die Kosten der Fahrzeugsäuberung.
Das Unternehmen gab an, dass die Kosten in Höhe von 190 Euro nur deshalb entstanden seien, weil die Eltern die Symptome des Kindes nicht beachtet hätten.
Die Eltern erwidern hingegen, dass ihr Kind wohl über Müdigkeit und Halsschmerzen geklagt hätte, ein Erbrechen aber nicht abzusehen sei.
Dies sahen die Richter ebenso und stellten das Verfahren ein.
Amtsgericht München Az: 155 C 16937/09