Hallo liebe Community,
da ich knapp bei Kasse bin und ungern einen eigenen Anwalt in Anspruch nehmen will suche ich den Weg über dieses Forum.
Folgende Sachlage:
- seit 6.2. getrennt lebend
- verheiratet seit 18.03.2005
- 1 gemeinsame Tochter 4 jahre alt
- gemeinsame Eigentumswohnung, Restschuld ca. 140 000 €
Ex-Frau übernimmt Restschuld und bleibt Alleineigentümerin.
- Unterhalt für Kind 300 € monatlich ( so vereinbart )
- Unterhalt für Frau wird nicht bezahlt ( so vereinbart )
- Nettoeinkommen 1400 € , Ex-Frau 1300 €
Vergangene Woche, erhielt ich den langersehnten Scheidungsantrag von ihrer Anwältin und Amtsgericht:
In dem es wie folgt heisst...( ich schreibe nur das unklare und mir zweifelhafte heraus )
ZitatVorläufiger Gegenstandswert 9 000 €
2. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
- Die Antragstellerin wohnt mit dem gemeinsamen Kind in der noch beiden Parteien gehörenden Wohnung.
Der Antragsgegner wird aber seinen Miteigentumsanteil auf die Antragstellerin übertragen. Die Antragstellerin trägt die Belastungen. Die Restschulden entsprechen dem derzeitigen Verkehrswert.
( Wir hatten vereinbart, das sie die Wohnung behält und auch die Restschulden trägt, ich übertrage ihr dann auch das Eigentum. Nur erkenne ich in diesem Abschnitt nichts, worin steht, das sie die Restschuld übernimmt )
ZitatDer Antragsgegner zahlt KIndesunterhalt in Höhe von monatlich 300 €
Anderweitige Verfahren sind nicht anhängig.
( warum steht hier nicht, das Ex-Frau, auf Unterhalt verzichtet ??)
ZitatDer Antragsteller ist Kaufmann. Sein Nettoeinkommen dürfte bei 1900 € liegen.
( stimmt nicht ! Nettoeinkommen liegt bei 1400 € )
Was ist wenn ich dem Scheidungsantrag zustimme? Werden dann alle Punkte so übernommen oder stimmt ich erst einmal grundsätzlich nur der Tatsache zu, das die Ehe geschieden wird?
Vielen dank für eure Hilfe