Der Vermieter hat es ab 2013 leichter, den Mietvertrag bei Zahlungsverzug zu kündigen.
Wer mit 2 Monatsmieten in Verzug ist, dem kann jetzt ohne vorherige
Abmahnung fristlos gekündigt werden.
Das sollten Sie tun, wenn Sie die Miete vorübergehend nicht bezahlen können: Sofort den Vermieter informieren, um eine fristlose Kündigung zu verhindern. Es gibt folgende Möglichkeiten, das Problem zu lösen:
Vermieter und Mieter einigen sich auf eine spätere Nachzahlung (inkl. Zinsen)
oder es wird eine spätere Ratenzahlung vereinbart, die auf die künftige Monatsmiete aufgeschlagen wird