Baustelle direkt am Hotel: Grund für Entschädigung?
Oh ja! Baulärm gehört zu den häufigsten Reklamationsgründen, weswegen sich eine Beschwerde beim Reiseveranstalter lohnen könnte. Wie hoch der Reisepreis gemindert wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und wird von Gerichten
unterschiedlich bewertet. Muss man im Hotel beispielsweise von früh bis in die Nacht massive Baugeräusche ertragen, kann man sich die Hälfte des Reisepreises zurückholen.
LG Frankfurt Az: 2-24 S 263/06