Keine Weliness-Angebote im Wellness-Hotel? Dann gilt für die Gäste: Geld zurück! Urlauber checkten für drei Tage in einem Hotel ein, das mit täglich buchbaren Wellness-Angeboten warb. Doch vor Ort waren nur wenige verfügbar. Nach einer Nacht reisten die Gäste ab und bezahlten nicht den vollen Preis. Zu Recht, so die Richter: Schließlich konnte der Zweck der Reise nicht erfüllt werden.
AG Potsdam Az: 22 C 58/07