Wer im Urlaub nicht gestört werden will, der hängt das "Bitte nicht stören Schild" an seine Hoteltür. Neben dem daraus folgenden Nichtreinigen des Zimmers, kann dies aber auch lebensbedrohliche Folgen haben. So geschehen in Ägypten als eine Urlauberin ohnmächtig wurde, sie aber keine Hilfe erhielt und erst spät am Abend von ihrem Mann gefunden wurde.
Dieser verklagte den Reiseveranstalter auf unterlassende Hilfeleistung. Schließlich sollte er das Hotelpersonal anweisen, öfters nach der Frau zu schauen.
Wegen dem Schild aber wagten sich die Angestellten jedoch nicht ins Zimmer der Frau zu gehen, obwohl sie trotz klopfen nicht öffnete.
Das Personal hatte richtig gehandelt. Die Richter am LG Frankfurt bestätigten dies. Das Öffnen des Zimmers wäre ein „massiver Eingriff in die Privatsphäre des Gastes" gewesen und dürfte wegen dem Schild nicht erfolgen.
LG Frankfurt Az.: 2-19 0 153/08