Immer wieder versuchen Vermieter sich aus ihrer Verantwortung bei der Beseitigung von Schimmel in der Wohnung zu drücken. Entweder reagieren sie gar nicht, oder sie versuchen die Schuld auf den Mieter zu übertragen. Die liebste Ausrede seitens der Vermieter ist die Angabe, der Mieter habe nicht ausreichend gelüftet. Entsprechende Urteile dazu haben wir in unserem Ratgeber für Mieter aufgelistet.
Ganz dreist ist allerdings die Aussage, der Mieter habe seine Möbel zu dicht an die Wand gestellt. Praktisch unmöglich ist die Platzierung von Möbel an der Wand der Wohnung ohne zumindest eine kleine Luftzirkulation zu ermöglichen. Den Vorwurf, der Mieter habe die Möbel zu nah an die Wand gestellt ist mehrmals vor Gericht mit Pauken und Trompeten geplatzt, so auch vor dem
Landgericht Mannheim Az: 4 S 62/06