Wird die Anerkennung eines höheren GdB zu schwer gemacht???
Im Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) ist geregelt, wann Menschen als behindert gelten: Weichen körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab. Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist beeinträchtigt.