In einem günstigen Hotel, darf der Urlauber kein Luxusfrühstück erwarten. Wird eine Sorte Marmelade, etwas Käse und Wurst gereicht und gibt es dazu auch noch ein Ei, so ist das Verpflegungs Angebot zur frühen Stunde nach einem Urteil der Richter am Landgericht Frankfurt völlig ausreichend. Az. 2-24 S 228/05
Zwar ist das frühstückt die wichtigste Mahlzeit am Tag, doch wer schon einmal in einem noblen Hotel gewohnt hat, der mit mir sicher Recht geben, dass nach wenigen Tagen das Überangebot beim frühstückt einen wirklich erschlagen kann. Wer hat schon zuhause 10 verschiedene Sorten Marmelade, kocht sich zum frühstückt ein Ei, prägt sich ein Spiegel ein, macht sich noch ein Omelett und belegt die 8 verschiedenen Brotsorten mit 12 verschiedenen Käsesorten und einem Rührei. Das ist einfach zu viel zu frühstückt. Natürlich kann man jetzt sagen wenn einem Hotel mehrere 100 Urlauber wohnen, dass der Geschmack dieser auch unterschiedlich ist und nicht jeder von allem genießen muss.
Das stimmt schon und auch dass man für sein Geld etwas verlangen kann. In dem Urteil vom Landgericht Frankfurt ging es jedoch um eine sehr günstige Pauschalreise, wo der Urlauber einen einfachen Hotel untergebracht wurde. Es war also sein ausdrückliches Ziel beim Urlaub Geld zu sparen. In diesem Fall muss er auch ein einfaches frühstückt hinnehmen oder sich bei Bedarf zusätzlich versorgen, so die Richter.