Kommen Passagiere drei Stunden oder noch später als geplant an ihrem Ziel an, weil der Flug sich verzögerte oder ausfiel, steht ihnen eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro zu. Es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen (z. B. Streik).
Das entschied der Europäische Gerichtshof Az: C-629/10