Eine Frau hatte eine Reise nach Sri Lanka gebucht. Als das Auswärtige Amt eine Unwetterwarnung für das Land ausgab, wollte die Frau die Reise stornieren. Das Reiseunternehmen berechnete ihr 60 Prozent des Preises als Stornogebühren - der Urlaub sei problemlos möglich gewesen. Die Frau wehrte sich und bekam vor Gericht recht.
Das Auswärtige Amt habe über Tote infolge des Unwetters berichtet. Und der Veranstalter habe nicht belegen können, dass die Reise ungefährlich gewesen wäre. Die Frau erhält nun den vollen Reisepreis zurück.
Bei Unwetterwarnung darf man eine Reise kostenlos stornieren
BGH Az: VIII ZR 1/11