Schadenersatz ist immer steuerfrei - auch, wenn er monatlich (als Rente) gezahlt wird. Das entschied der Bundesfinanzhof. Der Mann der Klägerin war nach einem Arztfehler gestorben.
Die Versicherung zahlt der Witwe seitdem eine monatliche Rente. Darauf wollte das Finanzamt Steuern erheben, was der Bundesfinanzhof jedoch nicht zuließ.
Bundesfinanzhof Az.: X R 31/07