Moin,
ich habe mal eine frage:
ich habe vor 2 jahren ein auto in einem autohaus gekauft und den kaufvertrag privat bei Ihm unterschrieben, sodass es nicht über das autohaus läuft.
der wagen kostete 1400€. mein letzteres auto wurde kaputt gefahren und ich bekam von der vers. 1150€. ich beauftrage besagten autoberkäufer mich abzuschleppen. somit bekam er das geld für das schleppen und den restwert des wagen, denn ich überließ ihm diesen schrott.
also sei meine schuld eigtl. beglichen.
also ich habe die 1400€ unterschrieben und er auch. wir hatten keine zeugen. aber mit seiner unterschrift unterschrieb er doch, dass es 1400€ bekommen hat, oder?
kann er mich in irgendeiner art und weise belangen? ist das ganze verjährt? was soll ich tun wenn er einen anwalt konsultiert?
ich bitte um eine schnelle antwort.
mfg