Austausch von Fliesen wegen Bohrlöcher
Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Wohnungsabnahme stellt sich nun folgende Frage: Lt. Mietvertrag darf nicht in die Fliesen gebohrt werden. Wir haben in den Fugen gebohrt, allerdings bei einigen Löchern dabei die Fliese am Rand leicht mit angebohrt.
Die Hausverwaltung informierte mich darüber, dass der Eigentümer der Wohnung dies nicht akzeptiert. Die angebohrten Fliesen sollen ausgetauscht werden. Es geht dabei um ca. 8 Löcher. Muss ich das akzeptieren?