Was früher verpönt war ist heute völlig normal. Kinder aus zweiter und dritter Ehe. Väter haben hier aber besondere Pflichten die sich insbesondere in den Unterhaltszahlungen nieder legen.
So müssen sie sicher stellen, dass der Unterhalt ihrer Kinder aus früheren Ehen gesichert ist. Eine neue Beziehung hat sich hinter die bereits aufgebauten Unterhaltsverpflichtungen einzureihen.
BGH XII 197/02-10/06