Kinder unterhaltspflichtiger Väter bekommen oft von der Mutter gesagt:
"Kind, mache eine gute Ausbildung, der Vati zahlt diese schon"
Das trifft aber nicht immer zu.
Ein berufsbedingtes Praktikum zählt zwar zur Anrechnungszeit für den Unterhalt, aber nur der angegebene Zeitraum. Verlängert das Kind eigenmächtig das Praktikum, so muss der Vater für diese Zeit keinen Unterhalt zahlen.
OLG Zweibrücken Az: 2 WF 87/06