Guten Tag,
ein Vater überschreibt sein Elternhaus an seinen Sohn, der jetzt im Grundbuch Eigentümer ist. Die Schwester des Sohnes wurde hierbei außen vor gelassen.
Der Vater nutzt das Nießrecht.
Ist die Schwester für das Haus haftbar ( z.B. Tod des Vater, der Bruder kann das Haus nicht mehr halten)
Gibt es ein Schreiben, das die Schwester nicht haftbar ist?
Vielen Dank
Freue mich über eine Antwort
Freundliche Grüße