Hallo, mein Arbeitgeber hat mit mir eine Vereinbarung über die Rückzahlung von Fortbildungskosten vereinbart. Die Kosten der Fortbildung belaufen sich auf knapp 17000 Euro und die Bindungsfrist beträgt 3 Jahre. Die Fortbildung beträgt 3 Jahre bei einer Dauer von 17 Tagen. Mein Arbeitsvertrag ist befristet bis zum 01.02.2015.
Die Rückzahlung muss erfolgen bei vorzeitiger Beendigung des Kurses seitens des Arbeitnehmers. Bei vorzeitiger Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitnehmers. Bei außerordentliche Kündigung und bei ordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen.
Meine Fragen lauten: Wenn kein neuer Vertrag abgeschlossen wird von Seiten des Arbeitnehmers gilt diese Vereinbarung dennoch oder erfüllt dieses schon die verhaltensbedingte Kündigung?
Ist die Bindungsfrist angemessen oder nicht?
Ich danke schon einmal jetzt für die Antworten.