In Berlin wusste ein Mann nicht, wo er sein Auto parken konnte. In seiner Not fragte er schließlich einen Polizisten, der die US-Botschaft bewachte, ob er davor halten dürfe. Ja, meinte der Polizist. Doch als der Mann zurück kam, war sein Auto abgeschleppt. Er weigerte sich, die Kosten zu bezahlen, und zog vor Gericht.
Ohne Erfolg: Die Richter waren der Ansicht, dass ein Polizist, der zum Bewachen einer Botschaft abgestellt ist, nichts mit einer Parkerlaubnis zu tun hat. Deshalb muss der Autofahrer die AbschleppGebühren tragen.
Verwaltungsgericht Berlin Az: 11 A 320/08