Hallo,
an Türen und Fenstern werden seit neustem vom Vermieter Zettel aufgekelbt, mit der Info ob das betroffene Teil offen oder zu sein soll.
Im Mietvertrag ist nichts geregelt - müssen solche Zettel als Weisung verstanden werden ?
Gruß Gast
Hallo,
an Türen und Fenstern werden seit neustem vom Vermieter Zettel aufgekelbt, mit der Info ob das betroffene Teil offen oder zu sein soll.
Im Mietvertrag ist nichts geregelt - müssen solche Zettel als Weisung verstanden werden ?
Gruß Gast
Zettel sollten allgemein auch als Weisung verstanden werden. Im Mietvertrag oder Hausordnung ist nichts geregelt zu Türen und Fenstern? War das damit gemeint oder das mit den Zetteln? Lg
Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!