Meiner Tochter ein Radfahrer ins Auto gefahren. Er ist Schuld. Ein KV ist veranlasst. Jetzt passiert es, wie es der Zufall will, dass der Freund meiner Tochter wenige Tage später (der KV für den Radfahrer ist noch nicht fertig) eine Auffahrunfall hat mit dem Wagen hat. Die Beschädigung umfasst u.a. die Stelle die durch den Radfahrer beschädigt wurde.
Was passiert mit den Kosten des Radfahrers bzgl. des 1. Unfalls ?? Kann man ihm diese noch in Rechnung stellen oder hat der jetzt einfach Glück gehabt?