Eine Erbengemeinschaft wollte das Testament eines Verstorbenen anfechten, weil dieser in der Überschrift mein letzter Willi, statt mein letzter Wille geschrieben hatte. So ein Rechtschreibfehler mache aus einem Testament aber nicht zwingend einen Scherz der zur Anfechtung des Schreibens ermögliche.
LG Düsseldorf Az: 19 T 130/08