Wer in Rheinland-Pfalz einen Gartenbrunnen bohren möchte, der sollte nicht gleich zum Bohrer greifen, sondern zuerst seiner Meldepflicht nachkommen, da es sonst richtig teuer werden kann.
Das Land habe nämlich das Recht zu prüfen, ob durch die Brunnenbohrung das Grundwasser gefährdet wird.
Verwaltungsgericht Neustadt Az: 4 K 767/09