Anbieter von Online-Flugreisen müssen von Beginn an den Endpreis des Fluges angeben und dürfen einzelne Gebühren nicht erst später, beispielsweise während des Buchungsvorgangs, nennen. Nur so sei für den Kunden ein effektiver Preisvergleich möglich, erklärte das Gericht.
OLG Frankfurt a. M. Az: 6 U 103/11