Ach lass mich doch in deinem Bett der Oberförster sein ... wer kennt das bekannte deutsche Schlagerlied und kann den Sänger nennen? Gut, bis zur Klärung durch unsere Leser hier ein interessantes Urteil für jene, die auf den Straßen Deutschlands mit der Kelle raus gewunken wurden.
Laut dem Amtsgericht Berlin - schöne Grüße in die Hauptstadt - ist es keine Beleidigung, wenn man einen Polizisten als Oberförster betitelt. Der Grund ist, ein Oberförster kann auch keine Beleidigung geltend machen, wenn er als Oberkommissar angesprochen wird.
Amtsgericht Berlin Az: (412 Ds) 2 Ju Js 186/08