Hallo, ich bin aktuell im Sicherheitsgewerbe in Hamburg tätig und möchte auf ärztlichen Rat hin kündigen. Die Stellungnahme vom Arzt habe ich schon, so dass die Sperrfrist vom Arbeitsamt entfallen müsste.
Meine Frage wäre jetzt, wie die Kündigungsfrist dabei aussieht? Im Vertrag steht lediglich "Die Kündigungsfristen bestimmen sich nach den Vorschriften der für das jeweilige Bundesland mit dem BDSW angeschlossenen Manteltarifverträge" Diese habe ich nach langer suche im Internet allerdings nicht gefunden.
Können Sie mir da weiter helfen? Oder ist vllt auch eine fristlose Kündigung in diesem Fall rechtens ohne, dass mein Arbeitgeber Schadensersatzansprüche stellen kann?