Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, ist die Bezeichnung Dummschwätzer nicht zwingend eine Beleidigung, aber eben auch kein Freibrief für jede Situation. In dem vorliegenden Fall endete eine Meinungsverschiedenheit zwischen zwei Stadtratsmitglieder mit dem Ausspruch "Du bist doch ein Dummschwätzer"
Eine Klage auf Schmerzensgeld von 900 Euro wurde vor dem Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
Bundesverfassungsgericht Az: 1318/07