Ich hatte einen Unfall mit meinem Roller, der PKW-Fahrer beging Fahrerflucht aber ich hatte sein Kennzeichen und der Fahrer konnte ermittelt werden.
Leider verweigerte seine Versicherung den Schaden an meinem Roller zu begleichen da sich der Wert des Rollers durch den Schaden nicht verringert hätte.
Muss ich trotzdem meinen Anwalt zahlen oder muss das die gegnerische Versicherung das übernehmen da ich ohne Anwalt nicht an die Adresse des Unfallflüchtigen gekommen wäre???