Ein Mädchen hatte eine so große Angst vor dem Zahnarzt, dass es nur unter Vollnarkose behandelt werden konnte. Die private
Krankenkasse wollte die Anästhesierechnungen nicht übernehmen.
Ein Zahnarztbesuch sei schließlich kein Grund für eine Vollnarkose. Doch, entschied das Gericht. Das Mädchen konnte nämlich seine Oralphobie mit zahlreichen Gutachten belegen.
Verwaltungsgericht Stuttgart Az: 12 K721/08