Wenn dir deine Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente zu spricht, sei es gerechtfertigt oder aus Kulanz geschehen, so kann sie diese Leistungen nicht einfach wieder streichen.
Eine einmal gewährte Rente steht dir auch weiterhin zu, selbst wenn die Versicherung der Meinung ist, dass ein neues Gutachten einen anderen Befund dargelegt hat.
Bundesgerichtshof IV ZR 244/03 - 2/0