Zwei Homosexuelle, die in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, hatten geklagt: Sie waren bislang vom sogenannten Ehegatten-Splitting ausgeschlossen, das Ehepaaren steuerliche Vorteile verschafft. Damit waren sie heterosexuellen Paaren gegenüber benachteiligt.
Das Finanzgericht Köln gab den beiden recht. Es entschied nun, dass homosexuelle Paare ab sofort tatsächlich auch in Steuerfragen Ehepaaren gleichgestellt werden müssen. Die endgültige Entscheidung über diese Frage muss allerdings noch das Bundesverfassungsgericht treffen.
Ehegatten-Splitting auch für Homosexuelle
Finanzgericht Köln, 4 V 2831/11