Focus Online berichtet heute über ein Urteil vom Oberlandesgericht Hamm, welches sich zu der Frage bei einem Mehrverbrauch eines Neuwagens ausgelassen hat. Neuwagen erreichen im Alltag fast nie die vom Hersteller angegebenen Verbrauchswerte. Gravierend ist aber erst einen Abweichung von mindestens zehn Prozent. Nur dann hat der Käufer ein Recht auf Rückgabe.
So entscheiden vom BGH Az.: I-28 U 12/11
Allerdings muss man bei einem Neuwagen immer bedenken, die Angaben zum Verbrauch basieren auf den Messwerten eines Testfahrzeuges. Schon der BGH hatte geurteilt, dass man dem Hersteller eine Differenz von 10 Prozent zusprechen müsse, da das vermeintlich mangelhafte Fahrzeug, bedingt durch eine andere Ausstattung, durchaus andere Werte erreichen könnte.