Hallöchen,
habe hier mal eine Frage an euch:
Frau A wird von Frau B beschuldigt einen anonymen Brief mit sehr unschönem Inhalt an die Chefin von Frau B geschickt zu haben. Frau B schreibt in einigen Mails an einem Bekannten lauter Lügen über Frau A, u.a. auch dass Frau A die Urheberin dieses Schreibens ist.
Frau A lässt sich das nicht gefallen und schaltet einen RA ein. Dieser fordert Frau B anhand einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, diese Äußerungen einzustellen.
Natürlich schaltet auch Frau B einen RA ein, der schreibt, Frau B werde diese Erklärung nicht unterschreiben, aber würde in Zukunft diese Äußerungen nicht mehr machen.
So weit, so gut. Jetzt kommt es aber ganz dick: Der RA schreibt Frau A, dass es sichergestellt sei, dass nur Frau A als Urheberin dieses Schreibens in Betracht käme, da Frau A sich im Beisein mehrerer Personen verplappert habe. Frau A ist sich zu 100 % sicher, dass sie unschuldig ist.
Also große Frage: erneute Unterlassungserklärung auch ggf. gegen die vermeintlichen Zeugen, oder was tun sprach Zeus????
Sage schon mal Vielen Dank