Eine kleine Brust rechtfertigt keine medizinisch notwendige Operation. Dies musste eine Klägerin vor Gericht erfahren. nach einer bereits erfolgten Operation, kam sie mit dem Brust Implantat nicht mehr zurecht. Es war ihr unerträglich geworden und schmerzte.
Zwar wollte die Krankenkasse die Kosten für die Entfernung übernehmen, nicht aber für das neue Implantat. Dagegen klagte die junge Frau und verlor.
SG Koblenz Az: S 11 KR 4675