Echte Bio-Produkte hinterlassen keine Rückstände. Wenn ein Bio-Tattoo nicht, wie versprochen, nach einer Zeit von drei bis sieben Jahren wieder von selbst verschwunden ist, handelt es sich daher um eine Körperverletzung.
Das meinten zumindest Karlsruher Richter und verurteilten eine selbst ernannte Bio-Tattoo-Künstlerin. Sie muss der Kundin nun Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen.
OLG Karlsruhe Az.: 7 U 125/08