Ein Heilpraktiker hatte eine Patientin wegen eines Knotens in der Brust behandelt. Seiner Meinung nach war der Tumor gutartig. Als die Patientin stark abnahm und der Knoten immer mehr wuchs, ging sie doch zum Arzt:
"Bösartig" stellte dieser fest. Dem Heilpraktiker wurde daraufhin die Berufserlaubnis entzogen. Er hätte seine Patientin sofort auffordern müssen, ihre Erkrankung durch einer Arzt abklären zu lassen.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Wüttenberg Az: 9 S 11782/08