Ein Pächter von Autobahntoiletten hatte Putzfrauen auf Minijob-Basis beschäftigt. Die Frauen arbeiteten je zwei Wochen lang täglich zwölf Stunden. Ihr Lohn: 60 bis 170 Euro monatlich plus Kost und Logis. Die Trinkgelder kassierte der Pächter. Der Stundenlohn lag damit zwischen knapp einem Euro und 1,79 Euro.
Der gesetzliche Mindestlohn dagegen beträgt 7,68 Euro. Der Mann bezahlte außerdem auch keine Beiträge zur Sozialversicherung. Damit hat er Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut, urteilten die Richter. Der Mann muss nun eine Geldstrafe zahlen.
OLG Nürnberg Az: 25s 141/10