Wer seine Krankenkasse wechseln und dennoch die alte Karte noch benutzt, kann sich unter Umständen ein Strafverfahren wegen Betrugs einhandeln.
Mit Auslaufen der Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse verlierst du nämlich den Anspruch auf Leistungen der Kasse.
Wer sie trotzdem in Anspruch nimmt, kann sich mächtig Ärger einhandeln und vielleicht sogar auf den Kosten sitzen bleiben.
OLG Hamm 1 Ss 58/06 - 3/06