Vertragskündigung beim Fitnessstudio
Mal angenommen ein Mitglied will seinen Vertag beim Fitnessstudio kündigen, da die Person ins Ausland ziehen möchte!
Im Vertragsbedingungen „Laufzeitverträge“ steht: Die Nutzungsverträge werden für eine bestimmte Laufzeit geschlossen und verpflichten das Mitglied zur Zahlung von mindestens der Anzahl voller monatlicher Beträge, die der Anzahl der Monate der Grundlaufzeit entspricht. Es gilt folgender Kündigungsregelung: Wird das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit gekündigt, so verlängert es sich stillschweigend auf unbestimmter Zeit, bis es unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Mitgliedsende gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Die Person hat den Vertrag am 01.04.2006 für 12 Monate abgeschlossen. Besteht da ein Recht auf eine einmonatige Kündigungsfrist bis Ende Juni 2010? Bzw. bis wann kann die Person den Vertrag frühesten kündigen?
Wie ist die Rechtslage da?